Kosten & Kostenerstattung

Privatversicherte


Die Kosten für Psychotherapie werden  i.d.R. von den privaten Krankenkassen übernommen. Privatversicherten steht eine ihrem Tarif entsprechende Stundenzahl zu. Es empfiehlt sich, vor -spätestens bei Beginn- einer Psychotherapie mit der privaten Krankenkasse Kontakt aufzunehmen.

Selbstzahler


Unabhängig von einer Kassenfinanzierung besteht die Möglichkeit des Selbstzahlens. Diese Option besteht generell auch nach Auslaufen der Kassenfinanzierung, falls eine Weiterführung der Psychotherapie gewünscht wird.

Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und beträgt derzeit für 50 Minuten 92,50 Euro. Eine Staffelung des Kostenbeitrags ist nach Vereinbarung möglich.

 

Beratung ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig.

Für Einzelsitzungen betragen die Kosten 70,00 Euro (50 Minuten), für zwei oder mehrere Personen 120,00 Euro (90 Minuten).

Die Erstberatung im Einzelsetting beläuft sich auf 50,00 Euro (60 Minuten).

Auch hier ist eine Staffelung des Kostenbeitrags möglich.

 


Gesetzlich Versicherte:

Im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens können  gesetzliche Krankenversicherungen die Kosten einer Psychotherapie übernehmen, auch wenn sie in einer Privatpraxis durchgeführt wird. Ich informiere Sie hierzu gerne.