Psychotherapie ganz allgemein bezeichnet ein Heilverfahren zur Behandlung von psychischen, psychosozialen oder psychosomatisch bedingten Störungen und Leidenszuständen. Die Ausübung psychotherapeutischer Verfahren ist durch das Psychotherapiegesetz sowie die Psychotherapierichtlinien geregelt. Zentral ist das Gespräch und der Austausch zwischen Patient*innen und Psychotherapeut*innen. Dieser Austausch kann durch Übungen und andere Interventionen unterstützt und gefödert werden.
Psychotherapie ist im Setting von Einzel-, Paar-, Familien- und Gruppentherapie möglich. Es gibt mehrere anerkannte wissenschaftlich-therapeutische Methoden, die sich in sogenannten "Schulen" unterscheiden: analytisch, tiefenpsychologisch-psychodynamisch, verhaltenstherapeutisch und systemisch. Entsprechend gelten als Richtlinienverfahren: Analytische Psychotherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie und Systemische Therapie.